Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die überarbeiteten Unterlagen zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“ gebilligt und die erneute Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Grundstück mit der Fl.Nr. 2117 Gemarkung Pfaffenhofen. Das Grundstück befindet sich südlich des Spielplatzes in Sulzbach, am Verbindungsweg zwischen Beethofenstraße und Schubertstraße und ist im nachfolgenden Lageplanschwarz gestrichelt umrandet:

Lageplan Sulzbach
© Bayerische Vermessungsverwaltung

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Nachverdichtung im Innenbereich sowie Schaffung von Flächen für Tiny-Häuser.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Donnerstag, 13.01.2022 bis einschließlich Montag, 14.02.2022 öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls unter Downloads zu finden.