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6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Kolpingsiedlung“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharrnweg II in Tegernbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

BBPL 24.jpg

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Nachverdichtung im Innenbereich sowie die Bebauung der Baulücke nachdem der Kinderspielplatz im Zuge des Spielplatzkonzeptes aus 2015 aufgelöst wurde. Im Plangebiet soll ein Einzelhaus in offener Bauweise mit zwei Vollgeschossen entstehen, welches sich in die bebaute Umgebung einfügt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Mittwoch, 17.06.2020 bis einschließlich Montag, 20.07.2020 im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung zu unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind dort veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.