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Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Pfaffenhofen

Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine durch eine Aufgrabung bedingte Beschädigung oder schnellere Abnutzung einer Straße verursacht Kosten, welche die Stadt als Baulastträger und Eigentümer der Straßen zu tragen hat. Die Stadt muss bei Aufgrabungen jeglicher Art immer den Spagat zwischen Straßenbaulast als Verpflichtung und Gestattungsrecht im Sinne der Bürger meistern.

Straßen sind Allgemeingut – die Solidarität aller ist gefragt

Die Kommune hat im Sinne der Bürger unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Allgemeingut Straße vermieden werden. Durch unsachgemäße Aufbrüche fremder Dritter entstehen der Allgemeinheit regelmäßig Schäden in nicht unerheblicher Höhe. Um diese Schäden zu reduzieren, sollte jeder Beteiligte mit dem Allgemeingut so umgehen, als wäre es sein Eigen. Überwiegend durch Preisdruck und Marktkampf wird erfahrungsgemäß in unbeobachteten Situationen leider oft fahrlässig gehandelt.

Unsere Verantwortung – ein hoher Qualitätsanspruch

Die Aufgrabungsrichtlinie unterstützt uns gemeinsam auf diesem Weg, weil sie

  • Bindendes Regelwerk für alle beteiligten Gewerke ist
  • Sie den Leitfaden für die Zusammenarbeit vorgibt
  • Die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen definiert
  • Die bautechnischen Bedingungen regelt
  • Das Allgemeingut schützt und Steuergelder spart
  • Wesentlich zur Nachhaltigkeit beiträgt, in dem die Gebrauchsdauer der Straßen signifikant erhöht wird

Die Aufgrabungsrichtlinie gilt bei

  • Aufgrabungsarbeiten
  • Gehwegabsenkungen
  • Herstellung von Gräben und Gruben
  • Sonstigen Verfahren, wie z. B. Aufnahme von Ver- und Entsorgungsleistungen, deren Änderung, Erweiterung oder zur Schadenbeseitigung
  • Spülbohrverfahren
  • Unterirdischen Erdvortriebsverfahren

Straßenneubau- und Tiefbaumaßnahmen, welche unter der Regie der Stadt bzw. des Kommunalunternehmens Stadtwerke durchgeführt werden, sind von der Richtlinie ausgenommen.

Grundsätzlich und ohne Ausnahme gilt, dass Arbeiten auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Eigentum der Stadt einer straßenverkehrsrechtlichen Aufgrabungsgenehmigung und einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung (ggf. mit einer Sondernutzungserlaubnis) bedürfen.

Kostenübersicht:

Für die Bearbeitung einer Aufgrabungsgenehmigung fallen folgende Gebühren an:

a) punktuelle Aufgrabung: bis 5 m² 230,- €

b) punktuelle Aufgrabung: 5 bis 15 m² 270,- €

c) größere Aufgrabungen: über 15 m² 315,- €

d) Bordsteinabsenkungen: 150,- €

zzgl. Verwaltungsgebühr 5%

Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung fallen folgende weitere Gebühren an:

a) Jahresanordnung 950,00 €

b) Einzelanordnung 40,00 € bis 150,00 €

Präsentation: Vorstellung der Aufgrabungsrichtlinie

Die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Pfaffenhofen gibt es hier.