Bauverwaltung, Beitragswesen, Verkehrswesen
In der Bauverwaltung werden alle Bauanträge für das gesamte Stadtgebiet inklusive der Ortsteile geprüft und bearbeitet. Im Rahmen der sogenannten „kleinen Delegation“ darf die Stadt Baugenehmigungen für Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes erteilen und ist für diese Fälle auch für alle bauaufsichtlichen Maßnahmen (wie z.B. Baueinstellungen) zuständig. Für alle anderen Bauanträge ist das Landratsamt zuständige Bauaufsichtsbehörde. An diese Stelle reicht die Bauverwaltung die Anträge nach Abschluss ihrer Prüfung, ob aus städtischer Sicht das Vorhaben zugelassen werden kann, weiter.
Im Bereich „Verkehrswesen“ werden unter anderem Parkausweise für Anwohner und Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ausgestellt sowie Infostände und Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum genehmigt. Außerdem werden Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen bearbeitet und das Aufstellen von Verkehrszeichen im Stadtgebiet überwacht. Angegliedert sind die Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung.
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises
- Antrag auf Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Antrag auf Erteilung einer straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Infostände innerhalb der Fußgängerzone
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Wahlen
Die Widmung von Straßen, das heißt, die förmliche Zurverfügungstellung für die Öffentlichkeit, zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Bauverwaltung als auch die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern.
Der Bereich Beitragswesen ist zuständig für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen. Wird eine Straße neu hergestellt, so werden die Anlieger im Vollzug der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS) zu einer Abgabe herangezogen.
Im Bereich der Städtebauförderung werden Förderanträge für die Bezuschussung von städtischen Maßnahmen zur Aufwertung und Belebung der Innenstadt (zum Beispiel für die Hauptplatzneugestaltung und das Fußgängerleitsystem) im Geltungsbereich der Sanierungssatzung Altstadt bearbeitet. Hinzu kommen die Entscheidung über Bezuschussungen privater Bauherrn für Gebäudesanierungen in der Altstadt und der Abschluss von „Freiwilligen Vereinbarungen“, als Grundlage für steuerliche Vergünstigungen bei Gebäudemodernisierungen im Sanierungsgebiet.
Lärmaktionsplan
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 einen Lärmaktionsplan zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.