Blockheizkraftwerk Pfaffenhofen: Graues Gebäude mit zwei Rot-weißen Kaminen zwischen grünen Bäumen Pfaffenhofen

Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Am Weinbergfeld Teil 1“

Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Am Weinbergfeld Teil 1“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Ferienausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 145 „Am Weinbergfeld Teil 1“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

BP 145 Lageplan.jpg

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von sozialem Wohnraum.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Montag, 28.06.2021 bis einschließlich Donnerstag, 29.07.2021 öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.