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Beurkundung eines Sterbefalls

Das Standesamt Pfaffenhofen a. d. Ilm ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie den Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Hohenwart und Jetzendorf eintreten.

Soweit der Sterbefall nicht in der Ilmtalklinik, in einem Alten- oder Plfegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden:

  • Immer:
    Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Bei Ledigen:
    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten:
    Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde.
  • Bei Verwitweten:
    Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde des Ehegatten.
  • Bei Geschiedenen:
    Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.

Falls möglich ist auch eine Kopie des Ausweises des/der Verstorbenen vorzulegen.

Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers beizubringen.

Bei Besonderheiten müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie z.B. Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein.

Soweit das Standesamt Pfaffenhofen a. d. Ilm für die Ausstellung der oben genannten Personenstandsurkunden selbst zuständig ist, müssen diese nicht vorgelegt werden.

Gebühren

  • Eine Sterbeurkunde, auch eine mehrsprachige, kostet derzeit 12 EUR.
  • Für die Krankenkasse und für Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.