kuglhof2_buergerentscheid_website-header.jpg Pfaffenhofen

Bürgerentscheide zu "Kuglhof 2"

Ergebnisse Bürgerentscheide 2023

Die vorläufigen Ergebnisse zu den Bürgerentscheiden sind da: Die Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen Kuglhof 2 ausgesprochen. Alle Details gibt es unter dem folgenden Link:

Ergebnisse Bürgerentscheide 2023



Am 7. Mai 2023 haben nun die Bürgerinnen und Bürger das Wort und können bei zwei Bürgerentscheiden über das geplante Gewerbegebiet am Kuglhof entscheiden. Der Gang zur Urne ist aber nicht nötig: Alle, die zur Wahl berechtigt sind, bekommen die Unterlagen für die Briefwahl automatisch zugeschickt, so kann das Kreuz ganz bequem zu Hause gemacht werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden knapp vier Wochen vor dem Abstimmungstermin neue Wahlunterlagen erhalten.


Neue Abstimmungsunterlagen

Bitte vernichten Sie die alten Abstimmungsunterlagen. Diese sind für den neuen Termin ungültig. Falls Sie bereits abgestimmt haben, stimmen Sie bitte neu ab.

Sie erhalten demnächst neue Abstimmungsunterlagen. Verwenden Sie nur diese Unterlagen. Der neue Stimmzettel ist hellgrün, der neue Abstimmungsschein ist hellblau.

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Ein Stimmzettel – drei Fragen

Der Stadtrat hat im Januar mehrheitlich beschlossen, über das von der Stadt geplante nachhaltige Gewerbegebiet "Kuglhof 2" in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen (Ratsbegehren). Daneben hat der Stadtrat auch ein Bürgerbegehren zum gleichen Thema zugelassen, das sich dafür ausspricht, diese Flächen in der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen. Das bedeutet, dass es auf dem Stimmzettel insgesamt drei Fragen geben wird, denn für so einen Fall ist auch noch eine Stichfrage vorgeschrieben. Das Votum der Bürgerinnen und Bürger ist für die Stadt dann nach Art. 18a Absatz 13 der Gemeindeordnung bindend. Vom Ergebnis hängt es also ab, ob die Planungen für das Gewerbegebiet fortgesetzt werden oder ob das Projekt beendet wird.

Abstimmungsunterlagen Bürgerentscheide zu Kuglhof 2.

Automatische Briefabstimmung

Die Teilnahme an den Bürgerentscheiden ist sehr einfach: Alle Stimmberechtigten im Stadtgebiet von Pfaffenhofen erhalten die kompletten Abstimmungsunterlagen mitsamt dem Stimmzettel automatisch per Post zugeschickt. Es muss kein eigener Antrag auf Briefabstimmung gestellt werden. Abstimmungsberechtigt sind dabei alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die seit mindestens zwei Monaten in Pfaffenhofen leben und 18 Jahre oder älter sind.

Eine Hand macht ein Kreuz auf grünem Hintergrund.

Knapp vier Wochen vor Abstimmung sollten die Unterlagen bei den Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofenern eintreffen. Das Wahlamt bittet darum, dass die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen rechtzeitig losgeschickt werden. Dies gilt besonders, wenn die Post genutzt wird. Auch die Abgabe der Unterlagen direkt im Rathaus ist möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der große Briefkasten an der Rückseite des Rathauses verwendet werden.
Achtung: Bei der Kommunalwahl 2020 kam es offenbar zu einer Verwechslung mit dem Müllschlucker daneben!

Die Abstimmungsunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag um 18 Uhr im Rathaus eingetroffen sein. Zur Urnenabstimmung wird daneben am Abstimmungstag ein (einziges) Abstimmungslokal im Rathaus eingerichtet, wo man seine Kreuzchen direkt machen kann – allerdings darf man dann den Abstimmungsschein und den Personalausweis nicht vergessen.

Die Auszählung der Stimmzettel beginnt am Abstimmungstag ab 18 Uhr. Das Ergebnis wird innerhalb weniger Stunden erwartet und ist am Abend online auf pfaffenhofen.de abrufbar.


Kurz erklärt

  • Bürgerentscheid: Beim Bürgerentscheid nach Art. 18a der Gemeindeordnung stimmen alle Wahlberechtigten über eine örtliche Sachfrage ab. Es sind nur Themen zulässig, über die der Stadtrat in Gemeinde-Zuständigkeit entscheiden könnte. Bei der Abstimmung ist eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses; er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Entscheid abgeändert werden.
  • Bürgerbegehren: Als Vorstufe dazu beantragen Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dafür müssen die Initiatoren eine Frage formulieren, die eindeutig mit Ja oder Nein beantwortbar ist, und eine bestimmte Anzahl an Unterschriften einreichen. Der Stadtrat hat dann umgehend über die Zulässigkeit dieses Antrags zu entscheiden. Ist z. B. die Frage unzulässig formuliert, muss der Stadtrat das Bürgerbegehren ablehnen.
  • Ratsbegehren: Auch der Stadtrat selbst kann beschließen, dass über ein Thema ein Bürgerentscheid stattfinden soll. So können wichtige Themen basisdemokratisch entschieden werden.
  • Stichfrage: Wenn zwei Bürgerentscheide zum gleichen Thema stattfinden und diese gegensätzliche Forderungen haben, gibt es eine Stichfrage. Sie entscheidet, falls beide Bürgerentscheide eine Mehrheit bekommen sollten.

Online oder vor Ort: Wie kann ich mich informieren?

Infos zu Kuglhof 2 und Umgehungsstraße: Die wesentlichen Fakten, Infoblätter, Pläne und Antworten auf viele Fragen finden Sie auf der städtischen Website unter pfaffenhofen.de/gewerbegebiet-kuglhof bzw.pfaffenhofen.de/umgehungsstrasse-fuer-pfaffenhofen

Ratsinformationssystem: Dort sind Vorlagen und Protokolle der öffentlichen Gremiensitzungen zugänglich. Über die Volltextsuche lassen sich alle Sitzungsunterlagen zum Stichwort Kuglhof leicht finden. pfaffenhofen.de/buergerinfosystem-des-stadtrats

Artikel auf pafunddu.de: Alle bisher zum Thema erschienenen Artikel aus dem PAF und DU-Magazin sind ebenfalls online archiviert: pafunddu.de/tag/kuglhof

Interessengemeinschaft für das Bürgerbegehren: Über die Aktivitäten der drei das Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß“ tragenden Gruppierungen können Sie sich online auf der facebook-Seite von „Gemeinsam für Gemeinwohl (GfG)“ sowie unter pfaffenhofen.bund-naturschutz.de und www.oedp-paf.de informieren.