Ehrenbürger der Stadt
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde in Pfaffenhofen
Im 19. Jahrhundert erhielten die Kommunen des Königreichs Bayern das Recht, verdiente Bürger ihres Gemeinwesens mit der Ehrenbürgerwürde auszuzeichnen. Mit dem sogenannten „organischen Edikt“ vom 17. Mai 1818 zur Bildung der politischen Gemeinden war die Möglichkeit geschaffen, herausragende Persönlichkeiten auf diese Weise zu ehren.
Größere Städte wie München oder Nürnberg machten schnell von diesem Recht Gebrauch und zeichneten schon in den folgenden Jahren um ihre Stadt verdiente Bürger aus. Die Stadt Pfaffenhofen würdigte erst wesentlich später Bürger mit dieser Auszeichnung. Im Jahr 1863 findet sich in den Stadtratsprotokollen der erste Hinweis auf einen Pfaffenhofener Ehrenbürger. Bis heute erhielt bei bisher 18 Ehrenbürgerrechtsverleihungen eine Frau diese Ehre.