eID-Karte für Unionsbürger
Die eID-Karte ist eine Karte für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (nicht für deutsche Staatsangehörige).
Die eID-Karte kann ausschließlich für den Online-Einsatz und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument verwendet werden. Sie kann für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Gebühren: 37,00 €
Eine online Beantragung ist nicht möglich.
Für den Antrag im Bürgerbüro benötigen Sie einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Ausweisdokument.
Zurücksetzung der PIN
eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde können Sie entweder
- den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen oder
- sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Mithilfe des PIN-Rücksetzdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen.
Weitere Informationen zu dieser Funktion erhalten Sie auf der Seite vom BayernPortal.