eID-Karte für Unionsbürger
Die eID-Karte ist eine Karte für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (nicht für deutsche Staatsangehörige).
Die eID-Karte kann ausschließlich für den Online-Einsatz und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument verwendet werden. Sie kann für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Gebühren: 37,00 €
Eine online Beantragung ist nicht möglich.
Für den Antrag im Bürgerbüro benötigen Sie einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Ausweisdokument.