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Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Bebauungsplan Nr. 66 An der Spitalstraße

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit gleichzeitiger Baurechtsanpassung im Sinne der Nachverdichtung.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von 17.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 öffentlich aus.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.