Fischereiwesen
Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass die antragsstellende Person eine Fischerprüfung bestanden hat.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde zum 01.01.2025 abgeschafft.
Kinder und Jugendliche (ab Vollendung des siebten Lebensjahres) können somit in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Jugendfischereischein fischen.
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzung:
- Mindestalter: 14 Jahre
- staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie hier unter www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/ - Gebühr: 35,00 Euro bei Neuausstellung; bei Verlängerung 5,00 Euro
- Fischereiabgabe:
- für 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40,00 Euro
- Einmalzahlung auf Lebenszeit:
vom 14. bis 22. Lebensalter : 300,00 Euro
vom 23. bis 27. Lebensalter : 288,00 Euro
vom 28. bis 32. Lebensalter : 256,00 Euro
vom 33. bis 37. Lebensalter : 224,00 Euro
vom 38. bis 42. Lebensalter : 192,00 Euro
vom 43. bis 47. Lebensalter : 160,00 Euro
vom 48. bis 52. Lebensalter : 128,00 Euro
vom 53. bis 57. Lebensalter : 96,00 Euro
vom 58. bis 62. Lebensalter : 64,00 Euro
vom 63. bis 67. Lebensalter : 32,00 Euro
ab dem 68. Lebensalter von Abgabepflicht befreit
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeins auf Lebenszeit
- Urkunde über die staatliche bzw. staatl. anerkannte Fischerprüfung oder Fischereischein
- aktuelles Lichtbild
- Zustimmungserklärung des/r Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Antragstellern
Die notwendigen Formulare finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.