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Gewerbesteuer

Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Steuerpflichtig ist der jährliche Gewerbeertrag der Gewerbebetriebe, der in der Gewerbesteuererklärung und der Bilanz oder Gewinnermittlung beim Finanzamt erklärt wird. Das Finanzamt teilt den Gewerbesteuermessbetrag der Stadt mit. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm erhebt die Gewerbesteuer.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt bei der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm derzeit 390 v.H.