Grundsteuer
Bei der Grundsteuer kommt es zu einer Arbeitsteilung zwischen dem Finanzamt und den Gemeinden. Das Finanzamt berechnet auf Grund der Erklärung zur Einheitswertfeststellung, die der Grundstücksbesitzer einreicht, den Einheitswert, derzeit nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 und setzt daraus den Grundsteuermessbetrag fest.
Mit dem Messbetrag und dem Hebesatz wird die Grundsteuer von den Gemeinden festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuer betragen bei der Stadt Pfaffenhofen derzeit:
Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe | 350 v. H. |
Grundsteuer B übrige unbebaute und bebaute Grundstücke | 380 v. H. |
Grundsteuerreform
Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm (Hebesatzsatzung) finden Sie im Downloadbereich der Seite.
Die Unterlagen können während der regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Fragen zum Thema Grundsteuerreform bitte direkt an das Finanzamt Pfaffenhofen (Tel. 08441 770) richten.