Blockheizkraftwerk Pfaffenhofen: Graues Gebäude mit zwei Rot-weißen Kaminen zwischen grünen Bäumen Pfaffenhofen

Grundsteuer

Bei der Grundsteuer kommt es zu einer Arbeitsteilung zwischen dem Finanzamt und den Gemeinden. Die Grundsteuer wird in drei Schritten festgesetzt:

Schritt 1: Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert (Grundsteuer A) bzw. den Äquivalenzbetrag (Grundsteuer B) fest.
Schritt 2: Im zweiten Schritt wird vom Finanzamt aus diesen Werten der Grundsteuermessbetrag errechnet.
Schritt 3: Im dritten Schritt des Verfahrens wird von den Gemeinden die Grundsteuer festgesetzt.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem vom Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm festgelegten Hebesatz multipliziert und dies ergibt die jährliche Grundsteuer.

Die Hebesätze der Grundsteuer betragen bei der Stadt Pfaffenhofen derzeit:
Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe 350 v. H.
Grundsteuer B übrige unbebaute und bebaute Grundstücke 380 v. H.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm ist an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuermessbescheid gebunden. Einwände können Sie daher nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt Zwiesel geltend machen. Fragen bitten wir deshalb direkt an das Finanzamt Zwiesel (Tel. 09922/5070) zu richten.

Hier finden Sie Informationen zur Grundsteuer 2026 bei Eigentumswechsel im Jahr 2025.

Hier finden Sie Informationen zur Anzeige von Änderungen.

Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform finden Sie unter: grundsteuer.bayern.de

Mit dem Aufruf der Inhalte erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an Issuu übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.