Integrationsbonus der Stadt Pfaffenhofen
Förderpauschale Integrative Teilhabe „FIT“
(Zusatz zu den städtischen Förderrichtlinien für Vereine)
Vereine spielen eine zentrale Rolle für das gesellschaftliche Leben in Deutschland. Das Ziel des Integrationsbonus ist die aktive Teilnahme von Asylsuchenden, Geflüchteten und MigrantInnen am Vereinsleben und damit am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Durch den Integrationsbonus sollen Pfaffenhofener Vereine, Initiativen und Institutionen unterstützt werden, sich aktiv mit dem Thema Integration und Vielfalt auseinanderzusetzen. Zugleich soll schon bestehenden Initiativen und Projekten Anerkennung ausgesprochen und Unterstützung angeboten werden.
Die Förderung bezieht sich auf Projekte im Stadtgebiet bzw. auf Personen, die ihren Wohnsitz in Pfaffenhofen haben und kann auf Antrag, in Zusammenarbeit mit der Integrationsstelle gewährt werden.
1. Was wird gefördert?
Der Integrationsbonus untergliedert sich in
- FIT für‘s Ehrenamt
Ehrenamtliche Projekte in allen Bereichen, welche die Integration fördern
und - FIT für Kunst und Kultur
Kostenpflichtige Projekte im künstlerischen Bereich, um einen niederschwelligen Zugang der Teilnehmer zu ermöglichen
2. Wer kann den Integrationsbonus beantragen?
Mit der Förderpauschale Integrative Teilhabe FIT soll zusätzlich ein Anreiz geschaffen werden, die Zielgruppe von Projekten und Angeboten integrativ zu erweitern. Die Pauschale begründet sich im Mehraufwand insgesamt. Angesprochen werden damit auch Migrantenorganisationen.
Die Förderpauschale kann unabhängig von der Rechtsform des Antragstellers beantragt werden. Damit können neben Vereinen auch andere Initiativen gefördert werden.
FIT für‘s Ehrenamt
Vereine und Initiativen für ehrenamtliche Projekte welche die Integration fördern
FIT für Kunst und Kultur (Nicht-Ehrenamtlich)
„Projektverantwortlicher“ der nicht-ehrenamtlichen Projekte
3. Kriterien für die Vergabe
- Zusammenarbeit mit der Integrationsstelle der Stadt Pfaffenhofen
- die MitarbeiterInnen der Stadt Pfaffenhofen stehen den Vereinen Initiativen beratend zur Seite
- Themen wie z.B. Versicherung für die Ehrenamtlichen bzw. Teilnehmer sind von den Vereinen, Initiativen etc. selbst zu gewährleisten - Anzahl der Mitglieder insgesamt, TeilnehmerInnen mit Migrationshintergrund
- Verhältnismäßigkeit - Ausrichtung auf die Einbeziehung von MigrantInnen und Geflüchteten (z. B. Malgruppe mit Kindern mit Flucht-/Migrationshintergrund; Radio-Workshop für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund; Sportturnier Interkulturell; Theaterworkshop für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund)
- Ansprechpartner für die Integrationsstelle und Interessierte
- Es können neue aber auch bereits bestehende Projekte gefördert werden.
(Eine rückwirkende Förderung der letzten Jahre ist nicht möglich.) - Erleichterung des Zugangs für MigrantInnen
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer/ Website / Tag der Offenen Tür) in verschiedenen Sprachen
- Aktive Mitgliederwerbung (z.B. über Integrationsstelle)
Über den Antrag entscheidet das Amt 5.2, Familie, Bildung und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Amt 1.3 Allgemeine Verwaltung, Marketing, Kultur, Veranstaltungen..
Die Stadt Pfaffenhofen behält sich das Recht vor, Anträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Regularien
- Konzeptidee mit der Integrationsstelle besprechen
- Schriftlichen Antrag stellen (siehe Antragsformular)
- Kostenvoranschlag /Kostenkalkulation
- Nachweis über Ausgaben (entfällt bei Pauschale)
- Nachweis über die Durchführung des Projektes
Die Formalien sollen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Integrationsstelle steht beratend zur Seite.
5. Förderhöhe
FIT für‘s Ehrenamt
Kurzfristig (1 – 14 Tage): Pauschale bzw. tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 500,00 €, einmalig.
Langfristig: Pauschale bzw. tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer Höhe von 1000,00 € im Jahr.
Die Kosten können nach der Einreichung eines Kostenvoranschlages in Form einer angemessenen Pauschale erstattet werden. Zu den tatsächlich entstandenen Kosten zählen auch ehrenamtlich eingebrachte Stunden (in Höhe der üblichen Aufwandsentschädigungen) für Planung und Durchführung des Projektes.
Nicht verwendete Gelder sind zeitnah, spätestens jedoch im Folgejahr der Antragstellung zurückzuerstatten.
FIT für Kunst und Kultur
Kostenpflichtige Projekte im künstlerischen Bereich, um eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen.
Kurzfristig (1 – 14 Tage): Pauschale bzw. tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer Höhe von 400,00 €, einmalig.
Langfristig: Pauschale bzw. tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer Höhe von 750,00 € im Jahr.
Für den Integrationsbonus steht insgesamt ein Betrag von 5.000 €/jährlich zur Verfügung.