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Kinderreisepass

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Welche Ausweisdokumente kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. Da auch die Produktion des jeweiligen Dokumentes einige Zeit in Anspruch nimmt (2 bis 5 Wochen).

Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftrittes des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI).

Kinderreisepässe sind seit dem 1.1.2021 nur noch für ein Jahr gültig. Sie können bis zum 12. Lebensjahr mehrmals verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass sie aber rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden müssen. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Passes möglich.

Achtung:

Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2020 beantragt wurden, waren bisher sechs Jahre gültig (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Seit dem 1.1.2021 müssen auch diese Kinderreisepässe bei Aktualisierung des Lichtbildes auf eine Gültigkeit von nur noch einem Jahr begrenzt werden.

Eine online Beantragung ist nicht möglich.

Die Gebühr für einen neuen Kinderreisepass beträgt 13,-- €, jede Verlängerung um ein weiteres Jahr 6,-- €

Die Antragsberechtigten müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind bei der Passbehörde vorsprechen. Falls nicht beide Sorgeberechtigten im Bürgerbüro erscheinen können, muss das unterschriebene „Zustimmungsformular Kinderreisepässe“ (im Downloadbereich dieser Seite erhältlich) des anderen Elternteils vorliegen.

Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor.

Ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben die Kinder die Pässe selbst.

Für den Antrag und die Verlängerung im Bürgerbüro benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn Ihr Kind nicht in Pfaffenhofen a. d. Ilm geboren ist und von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm noch kein Ausweisdokument erhalten hat
  • das alte Ausweisdokument des Kindes (wenn vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis über alleiniges Sorgerecht (wenn vorhanden)

Unter Umständen benötigen wir noch weitere Unterlagen. Hierüber geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Werden alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, so kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.