Kommunalwahlen 2026
Die Online Beantragung eines Wahlscheins in der Zeit vom 9. Februar 2026 bis zum 2. März 2026 23:59 Uhr möglich.
Hier können Sie die Briefwahl online beantragen.
Die Briefwahl kann auch bis 6. März 15 Uhr beim Wahlamt (Rathaus, 2. Stock) beantragt werden.
Kontaktdaten Wahlamt: Telefon +49 8441 78-104, E-Mail: wahlamt@stadt-pfaffenhofen.de
Bitte beachten:
Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar 2026 durch das Wahlamt ausgegeben und versandt.

Probestimmzettel
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit unseres Online-Probestimmzettels für den Stadtrat. Diesen finden Sie auch auf der rechten Seite unter dem Bereich Links.
Der Probestimmzettel weist Unterschiede zum richtigen Stimmzettel auf. Auf dem Probestimmzettel sind nur der Vor- und Nachname der Bewerberinnen und Bewerber genannt, weitere Angaben wie Berufsbezeichnung, akademische Grade und Gemeindeteile werden nicht aufgeführt.
Die Kommunalwahl 2026
Was wird gewählt?
In Pfaffenhofen und dem Landkreis werden folgende Ämter neu gewählt:
- Bürgermeister
- Landrätin / Landrat
- Stadtratsmitglieder
- Kreisräte
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008), seit mindestens zwei Monaten sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Gemeinde oder im Landkreis aufhalten, und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie viele Stimmen hat man?
In Pfaffenhofen erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl des Ersten Bürgermeisters (gelber Stimmzettel) und des Landrates/der Landrätin (blauer Stimmzettel) je eine Stimme.
Für die Wahl der Stadtratsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. In Pfaffenhofen sind das 30 Stimmen für die Stadtratswahl (grüner Stimmzettel) und 60 Stimmen für die Kreistagswahl (weißer Stimmzettel). Die genaue Stimmenzahl steht jeweils oben auf dem Stimmzettel.
Kumulieren und Panaschieren – was bedeutet das?
Eine Besonderheit bei der Wahl von Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern: Es ist möglich einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben und auch parteiübergreifend zu wählen.
Sie haben also folgende Möglichkeiten:
- Sie können Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen – das nennt man panaschieren.
- Sie können kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können Sie bis zu maximal drei Stimmen geben, indem Sie die Zahl der Stimmen mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ neben den zu wählenden Kandidaten schreiben.
- Sie können eine ganze Parteiliste ankreuzen. Dann bekommt jede Person auf dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb einer Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Wenn Sie zusätzlich zum Listenkreuz einzelnen Personen Stimmen geben (eine oder mehrere) – auch aus anderen Parteien –, werden zuerst diese Stimmen gezählt. Die übrigen Stimmen gehen danach an die nicht gestrichenen Personen der angekreuzten Parteiliste, und zwar in der dort festgelegten Reihenfolge.
Wichtig ist, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen, und den Stimmzettel eindeutig ausfüllen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird.
Wann ist der Stimmzettel ungültig?
Der Stimmzettel wird ungültig, wenn
- nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben wurden,
- die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
- zusätzliche Kritzeleien oder Bemerkungen angebracht werden,
- nichts angekreuzt ist. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus.
- einer einzelnen Person mehr als 3 Stimmen gibt.
Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Wahlen.