Rathaus in Pfaffenhofen im Sommer. Abgebildet ist die Fassade. Pfaffenhofen

Kommunalwahlen 2026

Bei den diesjährigen Kommunalwahlen in Pfaffenhofen ist die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vergangenen Wahlen gestiegen. Sie lag bei 66,3 Prozent (2020: 62,4 Prozent; 2014: 58,8 Prozent).

Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters erreichte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit. Amtsinhaber Thomas Herker (SPD) kam auf 49 Prozent der Stimmen, Markus Hartmann (CSU) auf 26,2 Prozent. Somit wird es am 22. März eine Stichwahl zwischen diesen beiden Kandidaten geben.

Bei der Landratswahl ist ebenfalls eine Stichwahl erforderlich. Hier treten am 22. März Amtsinhaber Albert Gürtner (FW) und Andreas Aichele (CSU) gegeneinander an.


Wahlergebnisse Stichwahl 22. März 2026

Die Ergebnisse der Stichwahl können Sie am Wahlsonntag hier live verfolgen.

Bitte beachten, dass es sich bei den Ergebnissen der Landrats-Stichwahl lediglich um die in den Pfaffenhofener Wahllokalen abgegebenen Stimmen handelt, nicht um die landkreisweiten Ergebnisse. Diese sind auf der Webseite des Landratsamtes einzusehen.


Wahlergebnisse vom 8. März in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bei den Ergebnissen der Landkreiswahlen handelt es sich lediglich um die in den Pfaffenhofener Wahllokalen abgegebenen Kreiswahlstimmen, nicht um die landkreisweiten Ergebnisse. Diese sind auf der Webseite des Landratsamtes einzusehen.

Bürgermeisterwahl

https://wahlen.stadt-pfaffenhofen.de/2026_bgm/

Stadtratswahl

https://wahlen.stadt-pfaffenhofen.de/2026_str/

Landratswahl / Stadt Pfaffenhofen am 8. März 2026

https://wahlen.stadt-pfaffenhofen.de/2026_lr/

Kreistagswahl / Stadt Pfaffenhofen am 8. März 2026

https://wahlen.stadt-pfaffenhofen.de/2026_krt/

Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Wahlen.


Kontaktdaten Wahlamt: Telefon +49 8441 78-104, E-Mail: wahlamt@stadt-pfaffenhofen.de


Topbox_Kommunalwahl-2026_Ergebnisse

Bekanntmachungen zur Wahl


Die Kommunalwahl 2026

Was wird gewählt?

In Pfaffenhofen und dem Landkreis werden folgende Ämter neu gewählt:

  • Bürgermeister
  • Landrätin / Landrat
  • Stadtratsmitglieder
  • Kreisräte


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008), seit mindestens zwei Monaten sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Gemeinde oder im Landkreis aufhalten, und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wie viele Stimmen hat man?

In Pfaffenhofen erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl des Ersten Bürgermeisters (gelber Stimmzettel) und des Landrates/der Landrätin (blauer Stimmzettel) je eine Stimme.

Für die Wahl der Stadtratsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. In Pfaffenhofen sind das 30 Stimmen für die Stadtratswahl (grüner Stimmzettel) und 60 Stimmen für die Kreistagswahl (weißer Stimmzettel). Die genaue Stimmenzahl steht jeweils oben auf dem Stimmzettel.


Kumulieren und Panaschieren – was bedeutet das?

Eine Besonderheit bei der Wahl von Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern: Es ist möglich einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben und auch parteiübergreifend zu wählen.

Sie haben also folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen – das nennt man panaschieren.
  • Sie können kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können Sie bis zu maximal drei Stimmen geben, indem Sie die Zahl der Stimmen mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ neben den zu wählenden Kandidaten schreiben.
  • Sie können eine ganze Parteiliste ankreuzen. Dann bekommt jede Person auf dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb einer Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Wenn Sie zusätzlich zum Listenkreuz einzelnen Personen Stimmen geben (eine oder mehrere) – auch aus anderen Parteien –, werden zuerst diese Stimmen gezählt. Die übrigen Stimmen gehen danach an die nicht gestrichenen Personen der angekreuzten Parteiliste, und zwar in der dort festgelegten Reihenfolge.

Wichtig ist, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen, und den Stimmzettel eindeutig ausfüllen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird.


Wann ist der Stimmzettel ungültig?

Der Stimmzettel wird ungültig, wenn

  • nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben wurden,
  • die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
  • zusätzliche Kritzeleien oder Bemerkungen angebracht werden,
  • nichts angekreuzt ist. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus.

Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Wahlen.