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Kostenlose Fördermittelberatung

Sie möchten Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen? Wir helfen dabei. Gemeinsam mit dem VerbraucherService Bayern unterstützt die Stadtverwaltung aktiv bei der Auswahl von Fördermitteln für Ihr Sanierungsprojekt. Nutzen Sie jetzt unser individuelles Beratungsangebot.

Hinweis: Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ.

Seit 21. Juli 2026 gilt die neue und größtenteils niedrigere Förderung für Heizungstausch. Mit den neuen Konditionen sinkt die Höhe der förderfähigen Kosten etwa für den Einbau einer Wärmepumpe von zuvor 30.000 Euro auf nunmehr 28.000 Euro. Ab 2027 sinken die förderfähigen Kosten jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um weitere 750 Euro. Bereits bestehende Zusagen der Förderbank KfW „behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert“.

Jetzt kostenlose Beratung erhalten – unabhängig, neutral und direkt bei Ihnen zu Hause.


Moderne Heizung? Neue Regeln zur Förderung

Antragstellung ab 21. Juli 2026 möglich

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist am 21. Juli 2026 in Kraft getreten. Am 10. Juli 2026 hat die Bundesregierung die neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

Informationen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz lesen Sie HIER. (Quelle: bundesregierung.de, Stand: 14.07.26)


Was bietet die Fördermittelberatung?

  • kostenlose, telefonische Beratung zu aktuellen Förderprogrammen (BEG, BAFA, KfW, Landesprogramme etc.)
  • Informationen zur Antragstellung
  • Hinweise zur Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen und Fördermittelanträgen
  • Vermeidung typischer Fehler, die zu Förderverlusten führen können
  • Hinweise zur Kombination von Förderprogrammen
  • Hilfestellung bei der Auswahl eines passenden Energieberaters
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Wer berät mich?

Unabhängige und neutrale Experten des Bundesprojektes "Energieberatung der Verbraucherzentrale" führen die Beratung durch. Es bestehen keine kommerziellen Absichten.

Für wen ist das Angebot gedacht?

  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Vermieter

So funktioniert’s

  1. Anmeldung: telefonisch unter 08441 78-23 34 oder über das Online-Formular auf dieser Webseite
  2. Wichtige Angaben: Adresse, Kontaktdaten und Anliegen – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenster
  3. Terminvergabe: Die Beratung findet immer dienstags von 16 bis 20 Uhr statt. Sie erhalten per E-Mail Ihren Beratungstermin. Zu diesem Zeitpunkt meldet sich ein Energieberater der Verbraucherzentrale telefonisch bei Ihnen.
  4. In der telefonischen Beratung erhalten Sie detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antworten auf Ihre Fragen.

Noch Fragen?

Thomas Hirschberger
Sachgebiet Klimaschutz | Nachhaltigkeit
Frauenstraße 36
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Telefon: 08441 78-23 34
E-Mail: energie@stadt-pfaffenhofen.de

Das Beratungsangebot gilt vorerst bis 31.12.2026.


Welche Förderungen gibt es für mein Vorhaben?

Heizungstausch

Bei einem Heizungstausch sind maximal 80 % Förderung möglich. Das bedeutet: Wenn beispielsweise 28.000 € förderfähigen Kosten vorliegen, wären bis zu 22.400 € Förderung möglich. Die 80 % Förderung können sich aus folgenden Mitteln zusammensetzen:

  • Grundförderung: 30 %:
    Dies ist die Basisförderung für den Einbau einer neuen, effizienten Heizung.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +16 %
    Dieser Bonus gilt beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizungen, wenn diese beim Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind. Zudem schmilzt dieser Bonus ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte ab, bis er im August 2028 ganz entfällt. Er gilt weiterhin nur für funktionstüchtige fossile Altheizungen.
  • Einkommensbonus: bis zu 40 %
    • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 €
    • 30 % bei einem Einkommen von 30.001 € bis 40.000 €
    • 10 % bei einem Einkommen von 40.001 € bis 50.000 €
    • Familienbonus: Für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 €.


Gebäudehülle, Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Bei Erneuerungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind durch die Kombination von 15 % Grundförderung und einem 5 % iSFP-Bonus effektiv bis zu 17,5 % Förderung möglich. Ein individueller Sanierungsfahrplan verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen auf 60.000 € pro Kalenderjahr, wodurch sich bei diesem Betrag eine Gesamtförderung von bis zu 10.500 € ergibt.

  • Förderfähige Kosten
    Die Höchstgrenze von 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr gilt nur, wenn ein Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP) vorliegt. Ohne iSFP liegt die absolute Obergrenze bei nur 30.000 €.
  • Grundförderung: 15 %
    Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren) oder für Anlagentechnik (außer Heizung).
  • + iSFP-Bonus: +5 %
    Der Bonus von +5 % wird erst ab Kosten von 30.000 € gewährt – und das auch nur für den Anteil oberhalb dieser Grenze.


KfW-Kredite für Effizienzhaus-Sanierung

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen an:

  • Zinsgünstige Kredite: Seit 21. Juli 2026 einheitlich bis zu 150.000 € pro Wohneinheit für alle geförderten Effizienzhaus-Stufen.
  • Tilgungszuschüsse je nach Effizienzhaus-Standard: 5 % bis 20 %
    Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard erlässt die KfW einen Teil der Kreditsumme:
    • EH 40: 10 %
    • EH 55: 5 %
    • EH 70 & EH 85: 0 % Basis-Zuschuss
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