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Neue Wohnbebauung im "Beamtenviertel"

Im „Beamtenviertel“ westlich der Innenstadt soll eine neue Wohnbebauung entstehen. Die Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH plant in Abstimmung mit der Stadt Pfaffenhofen auf einem ca. einen Hektar großen Areal an der Hörl- und Kohnlestraße etwa 115 Wohneinheiten. Für 18 dieser Wohnungen erhält die Stadt ein Belegungsrecht.

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Pläne und Modell im Stadtbauamt zu sehen

Die Pläne und das Modell für die neue Wohnbebauung können bis zum 11. August 2017 im Flur des Stadtbauamtes im Verwaltungsgebäude am Hauptplatz 18 (Eingang Ingolstädter Straße) besichtigt werden.

Städtebaulicher Wettbewerb wurde durchgeführt

Die bestehenden Häuser sollen abgerissen werden und Platz für eine komplett neue Bebauung machen. Damit diese sich verträglich in das bestehende Areal des „Beamtenviertels“ integriert, wurde durch die Oberbayerische Heimstätte ein Städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Diesem Wettbewerb wurden mit der Stadt abgestimmte Rahmenbedingungen zugrunde gelegt, die sich beispielsweise auf die Dichte, die Anzahl der Wohneinheiten und die Erschließung bezogen. In der Zeit von März bis Juli 2017 wurden sieben Planungsbüros eingeladen, einen Entwurf abzugeben. Das Büro Ebe/Ausfelder/Partner Architekten und Stadtplaner (München) mit G2S Garnhartner Schober Spörl Landschaftsarchitekten (Deggendorf) belegte den 1. Rang.

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 170 „Beamtenviertel“ gefasst

Durch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 170 „Beamtenviertel“ am 27.07.2017 hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss seine Bereitschaft signalisiert, für den Siegerentwurf Baurecht zu schaffen. Das Bebauungsplan-Verfahren soll bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Im Bebauungsplan-Verfahren haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden (z.B. Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt) die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplan und den Details der Planung zu äußern.

In den Jahren 2018/2019 soll der 1. Bauabschnitt begonnen werden. Dank der Realisierung in zwei Bauabschnitten kann ein sozialverträglicher Mieterumzug gewährleistet werden.