Schöffenwahl 2023 (Erwachsenenstrafrecht) – Bewerbungsphase
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden dieses Jahr die Schöffen der Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Die Vorschlagsliste der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen liegt von 28.03.2023 bis 06.04.2023 im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, I. Stock, Zimmer-Nr. 1.16 während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche können bis zum 17. April 2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, I. Stock, Zimmer-Nr. 1.16. erhoben werden. Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Was ist ein Schöffe?
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amts- und Strafgerichten. Sie sind gleichgestellt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während den Verhandlungen üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und
Berufsrichter aus.
Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit finden Sie hier Informationen zur Schöffentätigkeit vom Bay. Staatsministerium der Justiz
Wer kann Schöffe werden?
Wählbar für das Ehrenamt sind gesundheitlich geeignete Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Pfaffenhofen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, maximal aber 69 Jahre alt sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen für Personen, die für das Schöffenamt nicht geeignet sind, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff. des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG). Diese finden Sie rechts in den Downloads und hier

Wie läuft die Schöffenwahl ab?
Die Stadt Pfaffenhofen stellt ab Februar 2023 die eingegangenen Bewerbungen zusammen. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird anschließend vom Stadtrat gefasst. Aus dieser Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das zuständige Amtsgericht.
Die Bewerbungfrist für Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenenstrafrecht ist zum 1. März 2023 abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.