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Spielautomaten

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Die Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit - Allgemeine Aufstellerlaubnis - (§ 33 c Abs. 1 GewO) und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes (§ 33 c Abs. 1 GewO) können im Ordnungsamt beantragt werden.