Steuerpflicht der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm und der Hl. Geist- und Gritsch'schen Fundationsstiftung
Die Steuerpflicht der Stadt und Stiftung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug
- Abzugssteuern, wie
- Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG
- Steuerabzug nach § 50 a EStG für ausländische Künstler
- Steuerliche Betreuung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Erstellung der Steuererklärungen der Stadt und der Stiftung ???