Stundung
Anträge auf Stundung und Erlass aus wirtschaftlichen Gründen werden von der Kämmerei bearbeitet. Anträge auf Stundung aus rechtlichen Gründen bearbeitet die Abteilung der Stadtverwaltung, die den Verwaltungsakt (Bescheid oder Festsetzung) erlassen hat.
Kämmerei
Eine Übersicht aller Ansprechpartner der Kämmerei finden Sie hier.