Wohnsitzänderung
Bei jeder An-, Um- und Abmeldung muss seit dem 1. November 2015 im Bürgerbüro im Rathaus eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.
Eine Abmeldung muss nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. Und zwar dann, wenn ein Wegzug ins Ausland stattfindet oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird. Bei einem Fortzug ins Ausland bitten wir Sie, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Für die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes finden Sie weiter unten die Möglichkeit einer Online-Abmeldung.
Bei Familien oder Ehepaaren genügt es, wenn eine Person die Meldung vornimmt. Bitte legen Sie hierzu sämtliche Ausweisdokumente der Familienmitglieder oder des Ehegatten im Bürgerbüro vor. Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument erhalten haben genügt eine Geburtsurkunde.
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften können sich die Lebenspartner ebenfalls gegenseitig vertreten.