Wohnsitzänderung
Die An- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes kann jetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen online erfolgen. Den Link für nähere Infos und zum Online-Dienst finden Sie weiter unten.
Seit dem 1. November 2015 muss im Bürgerbüro eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt. Diese Wohnungsgeberbestätigung wird auch bei der online-Beantragung gefordert. Sie muss digital eingebunden werden.
Bitte beachten Sie die Meldefrist von zwei Wochen.
Eine Abmeldung muss nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. Und zwar dann, wenn ein Wegzug ins Ausland stattfindet oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird. Bei einem Fortzug ins Ausland bitten wir Sie, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Für die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes finden Sie weiter unten die Möglichkeit einer Online-Abmeldung.
Bei Familien oder Ehepaaren genügt es, wenn eine Person die Meldung vornimmt. Bitte legen Sie hierzu sämtliche Ausweisdokumente der Familienmitglieder oder des Ehegatten im Bürgerbüro vor. Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument erhalten haben genügt eine Geburtsurkunde.