Mietspiegel der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Mietspiegel 2026
Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung den fortgeschriebenen Mietspiegel 2026 mehrheitlich als qualifiziert anerkannt. Die Fortschreibung tritt ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft und ist bis 30. September 2028 gültig.
Der neue Mietspiegel ist ab sofort auf dieser Webseite abrufbar sowie gedruckt in der Stadtverwaltung erhältlich.
Er stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar und hilft bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – also der durchschnittlichen Miete, die in Pfaffenhofen für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird.
Online-Mietspiegel-Rechner
Hier geht es zum Online-Rechner.
Hinweise: Das ermittelte Ergebnis muss sich innerhalb einer Spanne von plus/minus 17 % bewegen. Die Ergebnisse des Online-Rechners sind nicht rechtsverbindlich. Der Rechner wurde anhand des gedruckten Mietspiegels überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse wird dennoch nicht übernommen.
Ziel des Mietspiegels
Übergeordnetes Ziel ist die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Pfaffenhofen. Dazu ist der Mietspiegel Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Orientierungshilfe über Miethöhen im Stadtgebiet und soll dazu beitragen, das Mietpreisgefüge weiterhin transparent zu gestalten.
Informationen zur Datenerhebung und Erstellung des Mietspiegels finden Sie im Methodenbericht.
2016 gab es in Pfaffenhofen erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser wird alle vier Jahre neu erstellt und alle zwei Jahre fortgeschrieben.
Hinweise
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Mietspiegel nur im Stadtgebiet Pfaffenhofen a. d. Ilm gilt.
Kommunen dürfen zwar ihren eigenen Mietspiegel erklären, eine individuelle Rechtsberatung zu Mieten oder Mieterhöhungen ist ihnen jedoch gesetzlich untersagt. Bei Konflikten sollten Sie sich daher an eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine professionelle Rechtsberatungsstelle wenden.