Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass eine Umweltprüfung nicht erforderlich ist.

Der Geltungsbereich dieser Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ und befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Pfaffenhofen. Er wird durch die Äußere Moosburger Straße im Norden sowie die Wohnbebauung am Schlehenhag im Westen begrenzt. Im Süden reicht der Geltungsbereich bis zu der Wasserreserve bzw. dem Sendemast. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Präzisierung einzelner Festsetzung und Optimierung der Bauräume innerhalb der Bauparzellen für Doppel- und Mehrfamilienhäuser.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Freitag, 05.02.2021 bis einschließlich Montag, 08.03.2021

jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.01.2021

Thomas Herker

1. Bürgermeister

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.