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24-Stunden-Lieferantenwechsel: Sonderfälle für Stromkunden

24-Stunden-Lieferantenwechsel: Sonderfälle für Stromkunden

Am 6. Juni 2025 tritt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Stromkunden müssen dann einige Änderungen beachten (die Stadtwerke berichteten). Wie bei jeder Neuregelung gibt es auch hier einige Sonderfälle.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschreibt die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines Werktags zu wechseln. Das bedeutet, dass die Versorgung durch den neuen Anbieter bereits innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung beginnen kann. Entscheidend hierfür sind vollständige und korrekte Daten.

Fehlende Information verzögern WechselFehlen relevante Informationen, kann dies den Wechselprozess erheblich verzögern. Typische Fehler sind:Fehlende oder falsche Zählerstände: Wenn der Kunde keinen Zählerstand liefert, kann es Schwierigkeiten bei der Abrechnung geben. Der neue Lieferant benötigt diese Daten, um den Stromverbrauch korrekt zu berechnen.Unvollständige Kundendaten: Eine falsche Zählernummer oder eine falsche Adresse können den Wechselprozess unterbrechen.Die Stadtwerke Pfaffenhofen raten dazu, sich frühzeitig um den Lieferantenwechsel zu kümmern. So verhindert man eine Verzögerung und möglicherweise den Wechsel in den teureren Grundversorgungstarif. Denn wer beispielsweise aus einer Wohnung zieht und den Stromvertrag nicht frühzeitig kündigt, zahlt weiterhin den Stromverbrauch. Auch wenn er selbst nicht mehr dort wohnt.

Irrtümliche AnmeldungEs kann auch vorkommen, dass ein Kunde den Wechsel kurz nach der Antragsstellung storniert, da er den Wechsel fälschlicherweise angemeldet hat. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, da der Prozess des Lieferantenwechsels oft schon in Gang gesetzt wurde. Der Kunde muss für den Zeitraum des Strombezugs bezahlen, allerdings wird er schnellstmöglich aus dem Vertrag genommen.

Ebenfalls kann es vorkommen, dass ein Missbrauch der Daten vorliegt. Hier gilt: Der Kunde trägt die Kosten, kann aber rechtlich gegen den Verursacher vorgehen und sich die Kosten zurückerstatten lassen.

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