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24 Stunden Lieferantenwechsel: Was Stromkunden jetzt wissen müssen

Nicht vergessen: Nur unter Angabe der Zählernummer lässt sich ein Lieferantenwechsel frühzeitig anmelden.

Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Neuregelung in Kraft: der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wechsel des Stromanbieters schneller und effizienter gestalten soll. Aber was bedeutet das konkret? Die Stadtwerke Pfaffenhofen informieren.

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschreibt die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines Werktags zu wechseln. Das bedeutet, dass die Versorgung durch den neuen Anbieter bereits innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung beginnen kann. Die neue Regelung ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde durch die Bundesnetzagentur beschlossen.

Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher flexibler zu gestalten und den Wechsel von Lieferant zu Lieferant zu erleichtern. Allerdings sind damit auch neue Fristen und Bedingungen verbunden.

Was müssen Stromkunden beachten?Die wichtigste Neuerung: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Verbraucher müssen ihre An- oder Abmeldung mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin beim alten oder neuen Stromanbieter vornehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es automatisch zu einer Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Dieser Grundversorgungstarif ist jedoch meist teurer als andere Angebote.

Beispiel für einen Umzug:

Ein Mieter zieht am 1. Juli 2025 in eine neue Wohnung ein.Meldet er sich erst am 2. Juli 2025 bei einem neuen Stromanbieter an, wird zunächst der Grundversorger aktiv.Der neue Anbieter kann erst ab dem 17. Juli 2025 Strom liefern, da beim Grundversorger eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt.Der Zeitraum vom 1. bis 16. Juli 2025 wird dem Kunden zum Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt.Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich ebenfalls spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen, und es können zusätzliche Kosten entstehen. Meldet also der neue Mieter nicht rechtzeitig seinem Stromlieferanten, dass er unter dieser Zählernummer eine Belieferung wünscht und der Vormieter hat nicht frühzeitig gekündigt, zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit.

Was ist mit Gas?Für Gaskunden ändert sich nichts. Der Lieferantenwechsel bleibt bei Gas weiterhin an längere Fristen gebunden, und ein 24-Stunden-Wechsel ist hier nicht vorgesehen.

FazitDie Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels bringt viele Vorteile, wie eine flexiblere und schnellere Versorgung durch den Wunsch-Stromanbieter. Allerdings müssen Verbraucher die neuen Fristen und Regelungen beachten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromversorgungsverträgen bleiben davon unberührt.

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