29. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung
08. Januar 2024
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
29. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern hat die 29. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 07. Mai 2007, zuletzt geändert durch die Satzung vom 17.11.2022 beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Altötting Nr. 44/2023. Als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbandes weisen wir hiermit darauf hin.
Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting zu den üblichen Geschäftszeiten, eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.01.2024
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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