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3G, 3G plus und 2G

3G, 3G plus und 2G © Geralt

Aktualisiert am 07.12.2021, 14:30 Uhr

Was bedeutet 3G? Dort, wo 3G gilt, ist der Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Als Testnachweise gelten ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test. 3G gilt auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt.

Was bedeutet 3G plus?Dort, wo die 3G plus gilt, ist der Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene sowie für Kinder gestattet, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem haben Ungeimpfte mit einem höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test Zutritt. Anders als bei 3G ist ein Schnelltest nicht ausreichend. Schüler gelten als getestet und haben grundsätzlich auch bei 3G plus Zutritt.

Was bedeutet 2G?Dort, wo 2G gilt, ist der Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene sowie für Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate gestattet. Ältere Schüler haben nur Zutritt, wenn sie geimpft sind.

Was bedeutet 2G plus?Dort, wo 2G plus gilt, ist der Zugang auch für vollständig Geimpfte, Genesene sowie für Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate nur mit einem zusätzlichen aktuellen Schnelltest gestattet. Ältere Schüler haben nur Zutritt, wenn sie geimpft sind.

Gilt 3G, 3G plus, 2G und 2G plus auch für Kinder?

3G: Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind ausgenommen. Schüler gelten als getestet und haben grundsätzlich bei 3G Zutritt. Als Nachweis dient der Schülerausweis oder der Kinderreisepass. 3G plus: Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind ausgenommen. Schüler gelten als getestet und haben grundsätzlich auch bei 3G plus Zutritt. Als Nachweis dient der Schülerausweis oder der Kinderreisepass. 2G: Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind ausgenommen. Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate haben auch bei 2G Zutritt. Ältere Schüler haben nur Zutritt, wenn sie geimpft sind. 2G plus: Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind ausgenommen. Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate haben auch bei 2G plus Zutritt. Ältere Schüler haben nur Zutritt, wenn sie geimpft sind.Die bayerische Staatsregierung hat für 2G eine Übergangsregelung beschlossen: Bis 31. Dezember dürfen ungeimpfte 12- bis 17-jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bei 2G noch am Sporttraining und bei Musik- und Theaterproben teilnehmen sowie Gaststätten und Hotels besuchen.

Gilt 3G, 3G plus und 2G auch für Beschäftigte?Ja. Es gilt 3G Für alle Beschäftigten und Arbeitgeber, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Es genügt ein täglicher negativer Schnelltest unter Aufsicht oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist.

Für die Gastronomie, Beherbungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen gilt: Mitarbeiter können hier zwischen einem täglichen Schnelltest oder einem PCR-Test (gültig für 48 Stunden) wählen.

Wo gilt die 3G-Regel nicht?Ausgenommen sind Privaträume, der Handel und Gottesdienste. Auch bei Behördengängen in den städtischen Dienstgebäuden gilt die 3G-Regel nicht.

Wer gilt als vollständig geimpft?Sie gelten als vollständig geimpft, sobald die letzte für Ihre Impfserie notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Impfnachweis ist in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache digital oder analog vorzulegen.

Wer gilt als genesen?Sie gelten als genesen, wenn Sie ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Als Nachweis gilt ein Genesenenzertifikat, das Sie nach Abklingen Ihrer Symptome in Arztpraxen, Apotheken oder beim Gesundheitsamt erhalten. Das Genesenenzertifikat gilt bis zu sechs Monate, denn so lange ist von einem ausreichenden Immunschutz auszugehen.

Genesene, bei denen die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt und die eine Impfdosis erhalten haben, sind vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Als Nachweis gilt ein länger als sechs Monate zurückliegender positiver PCR-Test und der Impfnachweis. Wenn die Impfung des Genesenen als Zweitimpfung dokumentiert wurde, genügt es auch, nur den Impfpass vorzulegen.

Das digitale Impfzertifikat der EU für die Genesenenimpfung erhalten Sie direkt bei der Impfung. Falls nicht, erhalten Sie es nachträglich in Apotheken, Arztpraxen, beim Gesundheitsamt oder im Impfzentrum. Genesene, bei denen die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt und die sich nicht impfen lassen, gelten als Ungeimpfte.

Wer gilt als getestet?Sie gelten als aktuell Getesteter, wenn Sie einen negativen Test in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache digital oder analog nachweisen können. Ein negativer Test kann mit einem PCR-Test, einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht nachgewiesen werden. PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig, Schnell- und Selbsttests 24 Stunden.

Schnelltests, die bei Ärzten, in Testzentren und bei Apotheken vorgenommen wurden, können Sie 24 Stunden lang als Nachweis nutzen. Auch Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht gemacht wurden, können innerhalb von 24 Stunden für andere Aktivitäten genutzt werden. Dies gilt auch für Testnachweise in Betrieben für Beschäftigte.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen. Für Schüler genügt der Schülerausweis als Nachweis über die Testungen an der Schule.

Welche Ausnahmen gibt es?Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem ärztlichen Zeugnis im Original mit vollständigem Namen und Geburtsdatum nachweisen können, erhalten mit einem negativen PCR-Test ausnahmsweise auch zu Bereichen, in denen 2G gilt, Zugang.

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