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3G plus-Regel auf städtischen Veranstaltungen

„3G plus-Regel“ auf städtischen Veranstaltungen

Auf Veranstaltungen der Stadt Pfaffenhofen gilt ab sofort die „3G plus-Regel“. Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher entweder einen vollständigen Covid-Impfschutz, den Status als „genesen“ oder einen negativen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist, nachweisen. Am Einlass zu den Veranstaltungen werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Ein Schnell- oder Selbsttest reicht nicht aus. Die Regelung entspricht den Vorgaben der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Fassung.

Von der „3G plus-Regel“ erfasst sind als erstes z. B. die Rathauskonzerte sowie die Veranstaltungen der Pfaffenhofener Lesebühne. Auch im Seniorenzentrum am Hofberg gilt die „3G plus-Regel“. Durch das höhere Schutzniveau entfallen im Veranstaltungsbereich Maskenpflicht, Abstandsgebot und Personenobergrenzen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler benötigen keinen eigenen Testnachweis.

Da auch die Kontaktdatenerfassung entfällt, wird der Kartenkauf wieder einfacher, sowohl online als auch bei den Vorverkaufsstellen. Zudem wird es bei den Veranstaltungen auch wieder eine Abendkasse geben.

Für den Besuch der Stadtbücherei, den Unterricht in der städtischen Musikschule und für die städtische Galerie gilt die „3G-Regel“. Sie besagt, dass neben einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesenen-Nachweis auch ein höchstens 24 Stunden alter Schnelltest einer offiziellen Teststation ausreicht. Für Veranstaltungen der Musikschule oder der Stadtbücherei oder in der Galerie gilt allerdings die „3G plus-Regel“.

Im Bürgerbüro und in der Stadtverwaltung gelten weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) und die üblichen Hygieneregeln. Nachweise von Tests oder einer Genesung sowie Impfzertifikate sind dort nicht erforderlich.

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