8. Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
29. Juli 2025

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ gefasst. Zudem hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Sulzbach, südlich angrenzend an den Bistumerweg und umfasst vier Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 5.200 m². Es ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Donnerstag, 31.07.2025 bis einschließlich Montag, 15.09.2025
im Internet unter https://pfaffenhofen.de/artikel/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.07.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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