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Ab 3. Juli: OP-Maske reicht aus

Stadtbuslinien 4.1 und 4.2 werden umgeleitet

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt auch über den 2. Juli 2022 hinaus bestehen, das gab das bayerische Gesundheitsministerium diese Woche bekannt. Im Gegensatz zur bislang geltenden Regelung reicht ab dem 3. Juli das Tragen einer medizinischen Maske aus. FFP2-Masken oder andere höherwertige Schutzmasken können – auf freiwilliger Basis - auch weiterhin getragen werden. Es ist nicht erlaubt Stoffmasken, Schals oder Tücher zu verwenden. Kinder unter sechs Jahren sowie gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können, sind von der Maskenpflicht befreit.

Der Pfaffenhofener Stadtbus bittet alle Fahrgäste auch weiterhin auf sich und die Mitmenschen zu achten und wo immer es möglich ist Abstand zu halten sowie die Hygienestandards einzuhalten.

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