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Achte Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“

Achte Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“ © Bayer. Vermessungsverwaltung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 den Aufstellungsbeschluss zur achten Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 144/6, 144/7, 144/8, 144/77 und 144/78 der Gemarkung Eberstetten. Er befindet sich im nördlichen Teil des Gewerbegebietes zwischen der ST 2045 und der Schäferstraße und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Freitag, 29.10.2021 bis einschließlich Montag, 29.11.2021

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.10.2021

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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