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Änderung im Passrecht: Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab Januar gibt es Änderungen im Passrecht.

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es eine wichtige Neuerung im Pass- und Ausweisrecht für Familien mit Kindern. Nachdem der Bundestag im Sommer die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen hat, um die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen zu gewährleisten, können Kinderreisepässe ab 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Wenn Kinder zukünftig also mit ihren Eltern innerhalb der EU reisen, ist ein Personalausweis ausreichend. Bei Reisen außerhalb der EU wird allerdings ein – regulärer – Reisepass benötigt.

Bei Fragen steht das Bürgerbüro vor Ort, telefonisch unter 08441 78 2400 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt-pfaffenhofen.de zur Verfügung.

Weiter Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter pfaffenhofen.de/ausweispapiere

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