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Altstadt bekommt Gestaltungssatzung

Altstadt bekommt Gestaltungssatzung

Für Neubauten und Sanierung von Häusern in der Pfaffenhofener Altstadt gelten demnächst einheitliche und verbindliche Regeln. Der Ferienausschuss des Pfaffenhofener Stadtrats hat in seiner jüngsten Sitzung eine Gestaltungssatzung verabschiedet. Darin genießt besonders der Hauptplatz mit seinen Gebäuden besonderen Schutz. Ziel ist es, den geschützten Bereich als Aushängeschild der Stadt baukulturell und architektonisch zu erhalten und aufzuwerten. Bewusst wird kein historisierendes Bauen angestrebt, sondern der respektvolle Umgang mit dem baulichen Erbe.

Der gesamte Bereich der Gestaltungssatzung umfasst neben dem Hauptplatz die umliegende Altstadt zwischen Schulstraße, Stadtgraben, Riederweg und Grabengasse. Dort regelt die Satzung zum Beispiel die Gestaltung von Fassaden, Fenstern, Gauben oder Bauproportionen. Gleichzeitig soll es Ladengeschäften ermöglicht werden, im Erdgeschoss zeitgemäße Betriebs- und Nutzungsflächen zu schaffen.

Die Gestaltungssatzung ersetzt die bisherige Gestaltungsfibel, die keine verbindliche Vorgabe für Bauvorhaben war. Die Satzung entstand in enger Abstimmung mit dem Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. und unter Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalpflege.

Foto: Besonders schützenswert: Der Pfaffenhofener Hauptplatz mit seinen Gebäuden

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