Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Posthofstraße"

22111_orig.jpg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 2263, 2264 und 2261 (Teilfläche) der Gemarkung Pfaffenhofen. Es befindet sich an der Ecke Schrobenhausener Straße / Krankenhausstraße und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Beabsichtigt ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Autohauses. In einem weiteren Planungsschritt soll das Gewerbegebiet Richtung Süden erweitert werden.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Mittwoch, 31.05.2017 bis einschließlich Freitag, 30.06.2017

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.05.2017

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.