Amtliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
06. Oktober 2016
A) Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Weiherer Straße – Werbegestaltung“ als einfachen Bebauungsplan beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele angestrebt:
Die Weiherer Straße weist aufgrund ihrer Funktion als Hauptzubringer zur Bundesautobahn A 9 und der zentralen Kreuzung der Bundesstraße 13 eine außerordentlich hohe Verkehrsbedeutung für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm auf. Im Zusammenwirken mit der Bahnunterführung stellt die Weiherer Straße das Haupteinfahrtstor zur Stadt dar und führt direkt zum neuen grünen Herzen der Stadt, dem Bürgerpark.
Insbesondere die Häufung von Werbung und deren Ausgestaltung haben sich hier mittlerweile in eine städtebaulich negativ zu bewertende Richtung entwickelt.
Um das Zusammenwirken der für den Verkehr hochattraktiven Verkehrsachse mit den Erfordernissen der nördlich angrenzenden Gewerbenutzungen auf der einen Seite und den Ansprüchen für die südlich angrenzenden Wohnnutzungen und dem Bürgerpark auf der anderen Seite zu steuern, soll mit gegenständlichem einfachem Bebauungsplan das nähere Umfeld der Weiherer Straße bezüglich Werbung geordnet werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Fl.Nrn. 97/19, 666/2 und 665/3 der Gemarkung Förnbach, die Fl.Nr. 24/0 Teilfläche der Gemarkung Eberstet-ten sowie die Fl.Nrn. 420/0, 420/34, 420/35, 420/36, 420/53, 420/54, 420/55, 420/56, 420/57, 420/58, 420/59, 420/60, 420/61, 420/62, 420/63, 420/64, 420/65, 420/66, 420/67, 420/68, 433/83, 443/82, 653 Teilfläche, 653/1, 1079/3 Teilfläche, 1079/7 Teilfläche, 1079/8, Teilfläche, 1104/0 Teilfläche, 1115/0, 1115/1 Teilfläche, 1115/6, 1115/7, 1115/9, 1115/11, 1141/0 Teilfläche, 1142/1, 1142/2, 1142/8, 1150/5, 1150/7, 1150/8, 1150/9, 1150/10, 1150/11, 1150/12, 1150/13, 1150/14, 1150/15, 1150/16, 1150/17, 1158/5 Teilfläche, 1158/8 Teil-fläche, 1158/9 Teilfläche, 2164/10, 2164/12, 2164/28 Teilfläche, 2164/44, 2164/67,...
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele angestrebt:
Die Weiherer Straße weist aufgrund ihrer Funktion als Hauptzubringer zur Bundesautobahn A 9 und der zentralen Kreuzung der Bundesstraße 13 eine außerordentlich hohe Verkehrsbedeutung für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm auf. Im Zusammenwirken mit der Bahnunterführung stellt die Weiherer Straße das Haupteinfahrtstor zur Stadt dar und führt direkt zum neuen grünen Herzen der Stadt, dem Bürgerpark.
Insbesondere die Häufung von Werbung und deren Ausgestaltung haben sich hier mittlerweile in eine städtebaulich negativ zu bewertende Richtung entwickelt.
Um das Zusammenwirken der für den Verkehr hochattraktiven Verkehrsachse mit den Erfordernissen der nördlich angrenzenden Gewerbenutzungen auf der einen Seite und den Ansprüchen für die südlich angrenzenden Wohnnutzungen und dem Bürgerpark auf der anderen Seite zu steuern, soll mit gegenständlichem einfachem Bebauungsplan das nähere Umfeld der Weiherer Straße bezüglich Werbung geordnet werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Fl.Nrn. 97/19, 666/2 und 665/3 der Gemarkung Förnbach, die Fl.Nr. 24/0 Teilfläche der Gemarkung Eberstet-ten sowie die Fl.Nrn. 420/0, 420/34, 420/35, 420/36, 420/53, 420/54, 420/55, 420/56, 420/57, 420/58, 420/59, 420/60, 420/61, 420/62, 420/63, 420/64, 420/65, 420/66, 420/67, 420/68, 433/83, 443/82, 653 Teilfläche, 653/1, 1079/3 Teilfläche, 1079/7 Teilfläche, 1079/8, Teilfläche, 1104/0 Teilfläche, 1115/0, 1115/1 Teilfläche, 1115/6, 1115/7, 1115/9, 1115/11, 1141/0 Teilfläche, 1142/1, 1142/2, 1142/8, 1150/5, 1150/7, 1150/8, 1150/9, 1150/10, 1150/11, 1150/12, 1150/13, 1150/14, 1150/15, 1150/16, 1150/17, 1158/5 Teilfläche, 1158/8 Teil-fläche, 1158/9 Teilfläche, 2164/10, 2164/12, 2164/28 Teilfläche, 2164/44, 2164/67,...
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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