Amtliche Bekanntmachung: Ausbau eines kombinierten Geh- u. Radweges
10. November 2015
PAF 4
Ausbau eines kombinierten Geh- u. Radweges von Ortseingang Tegernbach bis zur Abzweigung der GVS nach Eutenhofen
Bau-km 0+000 - Bau-km 1+880
Planfeststellung nach Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayStrWG
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),
vom 22.10.2015, Az. 32-4354.4-2-2,
der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom
13.11.2015 bis (einschließlich) 26.11.2015
im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zi.Nr. 2.16, 85276 Pfaffenhofen a .d. Ilm,
während der Dienststunden Montag – Mittwoch 8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr, Donnerstag 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm bereitgestellt und ist über folgenden Link erreichbar: http://www.pfaffenhofen.de/.
Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss im Internet bereitgestellt und ist über folgenden Link erreichbar: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/.
Pfaffenhofen, 06.11.2015
1.Bürgermeister
Thomas Herker
Ausbau eines kombinierten Geh- u. Radweges von Ortseingang Tegernbach bis zur Abzweigung der GVS nach Eutenhofen
Bau-km 0+000 - Bau-km 1+880
Planfeststellung nach Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayStrWG
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),
vom 22.10.2015, Az. 32-4354.4-2-2,
der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom
13.11.2015 bis (einschließlich) 26.11.2015
im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zi.Nr. 2.16, 85276 Pfaffenhofen a .d. Ilm,
während der Dienststunden Montag – Mittwoch 8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr, Donnerstag 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm bereitgestellt und ist über folgenden Link erreichbar: http://www.pfaffenhofen.de/.
Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss im Internet bereitgestellt und ist über folgenden Link erreichbar: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/.
Pfaffenhofen, 06.11.2015
1.Bürgermeister
Thomas Herker
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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