Amtliche Bekanntmachung: Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplänen Nr. 154, Nr. 92 und Änderung Flächennutzungsplan
20. Mai 2016
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzungen am 20.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Heißmanning - Weingartenfeld“ beschlossen. In seiner Sitzung am 21.05.2015 hat der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm den Aufstellungsbeschluss für die damit erforderliche 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning - Weingartenfeld“ gefasst. Der Auslegungsbeschluss wurde am 17.03.2016 gefasst.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen der südlichen Randbebauung der Weinstraße in Heißmanning und erstreckt sich Richtung Süden bis zur Anton-Schranz-Straße. Im Osten schließt der Planbereich direkt an die Bestandsbebauung in Heißmanning an und erstreckt sich bis zum Ende der Pferdekoppel im Westen. Er ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Heißmanning geschaffen werden.
Die oben bezeichneten Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 31.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit zu dem Entwurf Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.05.2016
i. A.
Roland Dörfler
3. Bürgermeister
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen der südlichen Randbebauung der Weinstraße in Heißmanning und erstreckt sich Richtung Süden bis zur Anton-Schranz-Straße. Im Osten schließt der Planbereich direkt an die Bestandsbebauung in Heißmanning an und erstreckt sich bis zum Ende der Pferdekoppel im Westen. Er ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Heißmanning geschaffen werden.
Die oben bezeichneten Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 31.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit zu dem Entwurf Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.05.2016
i. A.
Roland Dörfler
3. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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