Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung
04. Mai 2016
Am 15. Mai 2016 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 2. Kvj. 2016
Gewerbesteuervorauszahlung für 2. Rate 2016
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Hallertauer Volksbank eG
IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09
BIC: GENODEF1PFI
Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.04.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Grundsteuer A und B für 2. Kvj. 2016
Gewerbesteuervorauszahlung für 2. Rate 2016
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Hallertauer Volksbank eG
IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09
BIC: GENODEF1PFI
Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.04.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.