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Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung

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Am 15. August sind zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B für 3. Kvj. 2016 Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Rate 2016 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG, IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06, BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm, IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04, BIC: HYVEDEMM426 Hallertauer Volksbank eG, IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09, BIC: GENODEF1PFI Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht. Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden. Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.07.2016 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Thomas Herker 1. Bürgermeister

Autor: PAF und DU Redaktion

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