Amtliche Bekanntmachung: Veränderungssperre für "Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße"
25. September 2015
BEKANNTMACHUNG DER STADT PFAFFENHOFEN A.D.ILM.
Vollzug des BauGB; Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354, 1354/2, 1354/3 und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Schwimmbad und das Sportareal an der Ilm und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 25.09.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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