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Amtliche Bekanntmachung: Vollzug des BauGB; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

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Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ zur Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im sog. ecoQuartier, östlich von Pfaffenhofen im Ortsteil Weihern, südlich angrenzend am Flachsbogen – südlich der Eberstettener Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 934, 934/1, 934/2 und 934/3 der Gemarkung Eberstetten mit einer Fläche von ca. 4.900 m² und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde nicht durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ in Kraft gesetzt. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab sofort den geänderten Bauleitplan samt Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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