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Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung der Fichtenstraße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG). Straßenbezeichnung „Verlängerung der Fichtenstraße“ Anfangspunkt: km 0,333 (Ende der gewidmeten „Fichtenstraße“) Endpunkt: km 0,395 (Wendehammer Fichtenstraße) Länge des neuen Teilstücks: km 0,062 Fl.-Nr.: 363/3 Teilfläche, Gemarkung Niederscheyern Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Widmungsbeschränkungen: keine Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Pfaffenhofen a. d. Ilm, 30.10.2015 i. V. Roland Dörfler 3. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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