Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
03. November 2015
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung des Holunderwegs als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG). Straßenbezeichnung „Verlängerung des Holunderwegs“ Anfangspunkt: km 0,084 (Ende des gewidmeten „Holunderwegs“) Endpunkt: km 0,247 (Einmündung in die „Moosburger Straße“) Länge des neuen Teilstücks: km 0,163 Fl.-Nr.: 1020, Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Widmungsbeschränkungen: keine Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Pfaffenhofen a. d. Ilm, 30.10.2015 i. V. Roland Dörfler 3. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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