Amtliche Bekanntmachungen: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
12. August 2016
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen
a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 20.11.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 155 „Sondergebiet – Kiesabbau und Recycling“ und die 44. Änderung des Flächennut-zungsplanes „Sondergebiet – Kiesabbau und Recycling“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 105/3, 105/4, 107/0 und 114/0 der Gemarkung Eberstetten. Es befindet sich südwestlich des ehemaligen Deponiegeländes, direkt an der St 2045, östlich vom Gewerbegebiet Kuglhof und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die langfristige Sicherung und Erweiterung des Bestandsbetriebes und die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für einen erweiterten Abbau des Kiesvorkommens.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 22.08.2016 bis einschließlich Montag, 10.10.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 10.08.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 20.11.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 155 „Sondergebiet – Kiesabbau und Recycling“ und die 44. Änderung des Flächennut-zungsplanes „Sondergebiet – Kiesabbau und Recycling“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 105/3, 105/4, 107/0 und 114/0 der Gemarkung Eberstetten. Es befindet sich südwestlich des ehemaligen Deponiegeländes, direkt an der St 2045, östlich vom Gewerbegebiet Kuglhof und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die langfristige Sicherung und Erweiterung des Bestandsbetriebes und die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für einen erweiterten Abbau des Kiesvorkommens.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 22.08.2016 bis einschließlich Montag, 10.10.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 10.08.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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