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Anpassung der Zulassungskriterien des Einheimischenmodells

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Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Anpassung der Zulassungskriterien des Einheimischenmodells der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 27.07.23 die Zulas-sungskriterien für das Pfaffenhofener Einheimischenmodell modifiziert und die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken und Wohnungen an die örtliche Bevölkerung mit besonderem Bedarf für das Einheimischenmodell der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm“ unter dem Punkt 2.3 „Vermögen“ geändert. Die Vermögensgrenze wurden angeho-ben. Bei alleinlebenden Einzelpersonen beträgt diese nunmehr € 200.000 und bei zwei An-tragsstellern insgesamt € 400.000.

Die Änderung der „Richtlinie für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken und Wohnungen an die örtliche Bevölkerung mit besonderem Bedarf der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm“ gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.07.23 wird hiermit bekannt gemacht.

Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntma-chung unter www.pfaffenhofen.de/artikel/einheimischenmodell/ eingesehen und abgerufen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.08.2023

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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