Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 152 "BayWa-Areal" und Teiländerung des BP Nr. 117 "Bahnhofsbereich"

Lageplan "BayWa-Areal" und Bahnhof © Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „BayWa-Areal“ mit gleichzeitiger Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB – erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „BayWa-Areal“ mit gleichzeitiger Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das gegenständliche Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich an der südwestlichen Ecke Schrobenhausener Straße / Münchener Straße (B13). Im Westen wird das Plangebiet von den Ilmauen begrenzt. Südlich des Plangebiets grenzt der Biergarten „Stockerhof“ an. Im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, ist das Plangebiet schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Mit Aktivierung der Brachfläche soll dem Bedarf an Wohnraum und wohnortnahen Arbeitsplätzen entsprochen werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit den Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie dem Entwurf der Begründung und weiteren Unterlagen ist in der Zeit von

Freitag, 19.04.2024 bis einschließlich Dienstag, 21.05.2024

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht. Nutzen Sie alternativ den QR-Code:

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet einzusehen ist und zudem öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.04.2024

I.A.

Florian Zimmerman

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.