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Aufstellung Bebauungsplan Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ © Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 782, 782/2, 782/4, 782/5, 782/6, 782/7, 782/8, 782/9, 784, 784/3, 785, 785/2, 785/5, 785/8, 785/9, 785/10, 785/11, 785/13, 785/16, 785/17, 794, 794/2, 794/4, 794/5, 794/6, 794/7, 794/8, 794/9, 794/10, 794/11 und 1600/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich nördlich angrenzend an das Gelände der Grund- und Mittelschule und erstreckt sich bis an die Scheyerer Straße. Im Westen wird das Gebiet von der Niederschererer Straße und im Osten von der Fußwegverbindung Scheyerer Straße/Kapellenweg eingegrenzt. Der Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2022 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

Mittwoch, 23.11.2022 bis einschließlich Dienstag, 27.12.2022

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 14.11.2022

I.A.

Erich Weisser

Stellv. Stadtbaumeister

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