Aufstellung Bebauungsplan Nr. 194 "Südlich Volksfestplatz"
11. November 2024
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das gegenständliche Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Nach der vormaligen Veröffentlichung im Internet haben sich folgende Änderungen ergeben: Überarbeitung der Lärmschutzkonzeption mit Anpassung der entsprechenden Festsetzungen.
Der Geltungsbereich der Planung befindet sich unmittelbar südlich am Volksfestplatz und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung in einem bereits vollständig erschlossenen Gebiet.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ bestehend aus der Planzeichnung und Textteil mit Begründung ist in der Zeit von
Mittwoch, 13.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, 04.12.2024
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet unter https://pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht. Nutzen Sie alternativ den QR-Code:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet einzusehen ist und zudem öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 11.11.2024
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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